Mediationsverfahren

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(Quelle Umweltbundesamt)

Beteiligungsverfahren bei umweltrelevanten Vorhaben

Das diesem Bericht zu Grunde liegende Vorhaben wurde mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit unter der Forschungskennzahl 3714 16 104 0 gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt bei den Autorinnen und Autoren.
Kurzbeschreibung
Der vorliegende Bericht ist das Ergebnis des Forschungsvorhabens „Beteiligungsverfahren bei umweltrelevanten Vorhaben“.
Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) untersuchte im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) seit Dezember 2014 in zweijähriger Forschungstätigkeit ausgewählte Beteiligungsprozesse, mit dem Ziel, Vorschläge zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung bei umweltrelevanten Vorhaben zu erarbeiten. Hierbei war zu berücksichtigen, dass Öffentlichkeitsbeteiligung verschiedene Akteursgruppen einbindet und sich aus formellen und informellen Verfahren zusammensetzt. Da verbesserte Mitwirkungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten besonders von der Durchführung informeller und frühzeitig eingesetzter Beteiligungsverfahren erwartet werden, liegt der Schwerpunkt auf der Analyse informeller Prozesse der Öffentlichkeitsbeteiligung und deren Verknüpfung mit formellen Verfahren. Der Bericht zeichnet sich dadurch aus, dass die unterschiedlichen Perspektiven der an Öffentlichkeitsbeteiligung mitwirkenden Akteure auf ausgewählte, bereits abgeschlossene Prozesse der Öffentlichkeitsbeteiligung bei umweltrelevanten Vorhaben ermittelt und analysiert werden. Die hieraus gewonnenen Ergebnisse und Erkenntnisse werden abschließend in Botschaften überführt.

Auszug aus dem Praxishandbuch für Abgeordnete

„Handlungsmöglichkeiten für Kommunikation und Beteiligung beim Stromnetzausbau“

Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Bundestag
S. 44 (Quelle: www.tab-beim-bundestag.de)
MEDIATIONSVERFAHREN UMSPANNWERK
HAGEN-GARENFELD 5.4
Im Mai 2013 informierte der Netzbetreiber Amprion die Öffentlichkeit über Planungen zum Bau einer 380-kV-Umspannanlage. Aus Sicht von Amprion war diese Anlage notwendig, um eine bestehende 220-kV- und eine neue 110-kV-Umspannanlage anzuschließen, damit die netztechnische »Insellage« (schlechte
Anbindung an das übergeordnete Netz) von Hagen behoben und somit die Stromversorgung in Hagen, Lüdenscheid und weiterer Netzgebiete im Sauerland sichergestellt werden könne.
Nach Bekanntwerden der Pläne formierte sich breiter Widerstand in der Bevölkerung wegen der großen Ausmaße der
Anlage, deren Nähe zur Wohnbebauung und Besorgnisse über
mögliche Gesundheitsgefahren durch elektromagnetische
Felder. In einem bundesweit einzigartigen Mediationsverfahren saßen sich ab April 2014 unter dem Vorsitz eines Richters am Landgericht a. D. die Bürgerinitiative und Amprion an einem runden Tisch gegenüber, um Lösungsmöglichkeiten auszuloten. Ebenfalls teilgenommen haben Vertreter der Kommunalpolitik, der Stadt Hagen sowie des Stromversorgers Enervie. Nach
intensiven Verhandlungen wurde ein Kompromiss gefunden, der in einer Bürgerversammlung von 170 Anwesenden einstimmig angenommen wurde. Am 28. Januar 2015 wurde eine
entsprechende Vereinbarung zwischen der Bürgerinitiative und Amprion unterschrieben. Der Kompromiss sieht u.a. vor, dass die Bauhöhe der Anlage von ursprünglich geplanten 22,5 m auf 14,5 m verringert und in ein umfangreiches Landschaftskonzept eingebettet wird, sodass optimaler Schall- und Sichtschutz für die Anwohner gewährleistet werden. Unter anderem soll dies durch Anpflanzungen von Bäumen, Hecken und Streuobstwiesen erreicht werden. Darüber hinaus soll in etwa acht Jahren ein bestehendes, dann aber nicht mehr benötigtes 220-kV-Umspannwerk abgebaut werden (Stubbe 2014).

 

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